Digitales Kontrollgerät
Das Digitale Kontrollgerät -
Seit dem 1. Mai 2006 für Neufahrzeuge Pflicht
Mir der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 2135/98 hat der Rat der Europäischen Union die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen. Daraus folgt, dass das bisherige analoge Kontrollgerät („Tachoscheibe“) langfristig von einem digitalen Gerät abgelöst wird.
Die neuen Tachografen bilden gemeinsam mit der nutzerbezogenen Chipkarte ein modernes Kontrollsystem, das vor Manipulation schützen und die Verkehrssicherheit auf Europas Straßen verbessern soll.
Danach müssen seit dem 1.Mai 2006 alle erstmals in der Europäischen Union zum Verkehr zugelassenen Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zGM) und Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen einschließlich Fahrer mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.
Fahrerschulung Digitales Kontrollgerät nach Verordnung
(EG) Nr.: 1360/2002:
| Inhalte: | Rechtliche Grundlagen | |
| Aufbau Fahrzeugeinheit | ||
| Unternehmenskarte | ||
| Hinweis auf Kontrollorgane | ||
| Richtiges Verhalten bei Kontrollen durch BAG/Polizei | ||
| Erklärung der Piktogramme | ||
| Erklärung der Ausdrucke | ||
| Praktisches Arbeiten mit Simulator | ||
| Neues Gesetz Lenk- und Ruhezeiten | ||
| Teilnehmer: | max. 20 Teilnehmer | |
| Dauer: | 6 Unterrichtseinheiten z.B. 8.00 bis 12.00 Uhr | |
| Ort: | Geschlossene Schulung direkt bei Ihnen vor Ort | |
| Preis: | auf Anfrage |
Es besteht außerdem die Möglichkeit das Ihre Fahrer offene Seminare in unseren Schulungsräumen zu günstigen Konditionen besuchen können. Weitere Details erhalten Sie auf Anfrage.
