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Digitales Kontrollgerät


Das Digitale Kontrollgerät - 
Seit dem 1. Mai 2006 für Neufahrzeuge Pflicht

Mir der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 2135/98 hat der Rat der Europäischen Union die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen. Daraus folgt, dass das bisherige analoge Kontrollgerät („Tachoscheibe“) langfristig von einem digitalen Gerät abgelöst wird.

Die neuen Tachografen bilden gemeinsam mit der nutzerbezogenen Chipkarte ein modernes Kontrollsystem, das vor Manipulation schützen und die Verkehrssicherheit auf Europas Straßen verbessern soll.

Danach müssen seit dem 1.Mai 2006 alle erstmals in der Europäischen Union zum Verkehr zugelassenen Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zGM) und Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen einschließlich Fahrer mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.

Fahrerschulung Digitales Kontrollgerät nach Verordnung 
(EG) Nr.: 1360/2002:

Inhalte: Rechtliche Grundlagen  
  Aufbau Fahrzeugeinheit  
  Unternehmenskarte  
  Hinweis auf Kontrollorgane  
  Richtiges Verhalten bei Kontrollen durch BAG/Polizei  
  Erklärung der Piktogramme  
  Erklärung der Ausdrucke  
  Praktisches Arbeiten mit Simulator  
  Neues Gesetz Lenk- und Ruhezeiten  
     
Teilnehmer: max. 20 Teilnehmer  
Dauer: 6 Unterrichtseinheiten z.B. 8.00 bis 12.00 Uhr  
Ort:   Geschlossene Schulung direkt bei Ihnen vor Ort  
Preis: auf Anfrage  
 

Es besteht außerdem die Möglichkeit das Ihre Fahrer offene Seminare in unseren Schulungsräumen zu günstigen Konditionen besuchen können. Weitere Details erhalten Sie auf Anfrage. 

Seminar Anmeldung